Das Gesundheitsrisiko in Ihrer Kühltasche
25. Mai 2012Was bedeutet Kühlkettenpflicht oder Kühlpflicht bei Medikamenten?
28. Januar 2013Das Beunruhigende zuerst: Nahezu alle Kühltaschen, die für die Mitnahme Kühl(ketten)pflichtiger Medikamente verteilt oder angeboten werden, haben risikobehaftete Schwächen. Das haben Messungen des TÜV Rheinland mit Kühlakku-bestückten Kühltaschen ergeben.
Nach Herstellerangaben bedeutet Kühlkettenpflicht das Einhalten von Temperaturen, z. B. zwischen +2°C bis +8°C oder +2° C und +15° C oder Kühlpflicht das EInhalten von Temperaturen bis z. B. + 25° C oder +28° C (siehe Beipackzettel).
Kommt das Medikament auf Temperaturen, die einige Zeit darüber oder noch gefährlicher, auch nur kurze Zeit darunter liegen, droht durch molekuläre Veränderung der Präparate Wirkungslosigkeit.
Die gute Nachricht:
Es gibt eine passende Medikamenten-Kühltasche! Entscheiden Sie sich beim Kauf für COOL*SAFE, den Testsieger des TÜV Rheinland. Bei der neuartigen COOL*SAFE Kühltasche der Firma Artemed products kommt es zu keinem Kühlakku-bedingten Einfrieren der Medikamente. Aber auch in Bezug auf die Länge der Kühldauer bei unterschiedlichen Außentemperaturen war die COOL*SAFE Kühltasche Testsieger.